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Was ist eine beglaubigte Kopie?

Eine beglaubigte Kopie ist eine verlässliche Kopie, die bestätigt, dass sie anhand des Originaldokuments erstellt wurde und mit dem Original übereinstimmt

Sie müssen nur dann eine beglaubigte Kopie Ihrer Dokumente machen lassen, wenn die für Sie zuständige Anerkennungsstelle ausdrücklich danach verlangt.

Die beglaubigte Kopie fremdsprachiger Dokumente muss von einem Notarbüro gemacht werden.

Sie können frei wählen, welches Notarbüro die beglaubigten Kopien für Sie anfertigt.

Die Kosten sind gesetzlich geregelt.

Gemäß §34 II Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) kostet die beglaubigte Kopien 15 € pro Dokument (nicht pro Seite, auch wenn das Dokumten aus mehreren Seiten besteht).