Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Förderprogramm IQ ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 11.02.2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://hamburg.netzwerk-iq.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem BITV-Prüfbericht, der im Oktober 2021 im Rahmen einer Vorprüfung durch die Quinscape GmbH durch den Prüfer Peter Schabsky durchgeführt wurde. Die Bewertung erfolgte gemäß HmbBITVO, BITV 2.0, EN 301 549 und WCAG 2.1.

Geprüft wurden folgende Seiten:

  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/barrierefrei/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/presse-download/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/termine/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/kontakte/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/foerderprogramm/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/interkulturelle-kompetenzentwicklung/
  • https://hamburg.netzwerk-iq.de/erklaerung-zur-barrierefeiheit/

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.

Ergebnis der Prüfung

Die Website ist in vielen Bereichen bereits gut zugänglich gestaltet, jedoch werden 14 Anforderungen nur teilweise oder nicht erfüllt. Die Website ist daher noch nicht BITV-konform. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung sollen die Probleme baldmöglichst behoben werden.

Nicht-barrierefreie Inhalte

  • 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
    Die Vorlesefunktion kann per Tastatur nicht erreicht und auch nicht aktiviert werden. Zudem gibt es keine Möglichkeit den Text zu pausieren oder die Geschwindigkeit, mit der vorgelesen wird, anzupassen.
  • 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
    • Die Kachelelemente, die meist aus einem Bild und einem zugehörigen Text bestehen, werden an vielen Stellen listenartig untereinander dargestellt. Die Aufzählungen sind jedoch nicht als HTML-Listen ausgezeichnet.
    • Teilweise werden Listen eingesetzt, die von Bildern unterbrochen werden. So entstehen mehrere Listen mit nur einem Element, obwohl es jeweils eine Liste mit mehreren Elementen sein sollte.
  • 9.1.3.1d Inhalt gegliedert
    Teilweise werden Abstände durch leere Absätze oder Leerzeichen statt durch CSS generiert.
  • 9.1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
    Im Seitenfuß (Footer) befindet sich eine Einblendung mit diversen Logos. Im horizontalen Modus kann es passieren, dass diese Einblendung die gesamte Seite verdeckt wird und die gesamte Seite nicht mehr bedienbar ist. Wird das Smartphone um 90° gedreht und so in den vertikalen Modus gewechselt, lässt sich alles wie gewohnt bedienen.
  • 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
    Die Mindestkontrastanforderung von 4,5:1 wird teilweise nicht erfüllt, z. B. Links im Footer und in der Pagination bei Mouse-over, Texthinweise vor dem Laden eines Videos, Textbereiche in der Slideshow vor Hintergrundbildern.
  • 9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
    Das Hauptmenü besteht aus diversen einblendbaren Untermenüs. Diese Untermenüs lassen sich nicht per ESC-Taste schließen, wenn sie per Tastaturfokus eingeblendet worden sind. Wird per Maus navigiert, kann die ESC-Taste bereits korrekt genutzt werden, um die Untermenüs wieder auszublenden.
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
    Die Slideshow, der Schalter zum Starten der Vorlesefunktion und der Schalter im eingeblendeten unteren Bereich sind nicht tastaturbedienbar.
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
    Es gibt viele doppelte Links und auch die Beschriftung „mehr erfahren“ wird sehr häufig eingesetzt. Bei der Pagination sollten mehr Infos als „1“, „2“ etc. gegeben werden. Einige Funktionen sind englischsprachig beschriftet, z. B. „Go to Page“.
  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
    Der Tastaturfokus kann bei farbigen Hintergründen und Schaltflächen nicht deutlich wahrgenommen werden.
  • 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
    Anderssprachige Wörter sind nicht korrekt ausgezeichnet und werden vom Screenreader ggf. unverständlich ausgegeben.
  • 9.3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
    Die Suchfunktion im Hauptmenü kann mit einer Schaltfläche eingeblendet werden. Danach befindet sich der Fokus im Eingabefeld der Suche. Wird danach der Fokus auf die Schaltfläche zum Suchen und dann wieder zurück in das Eingabefeld bewegt, wird das Suchfeld ausgeblendet und geleert. Eine Korrektur der Eingabe ist daher nicht möglich.
  • 9.4.1.1 Korrekte Syntax
    Die Syntax ist nicht durchgängig korrekt, u. a. wird die id „navigation“ mehrfach verwendet.
  • 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
    Einige Schalter und der Videocontainer sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar
    Die Schaltfläche „MEHR LADEN“ vermittelt ihren Status nicht an assistive Technologien. So wird nicht deutlich, dass weitere Inhalte geladen wurden, die nach Aktivierung angezeigt werden.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://iq.lb03.lichtblickdev.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne per E-Mail bei uns melden:

iqnetzwerkhamburg@soziales.hamburg.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
IQ Netzwerk Hamburg, Koordination und Steuerung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
Tel.: +49 40 42863-3345

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ergänzende Informationen

  • Video: Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Screenshot vom Gebärdensprach-Film zum Thema "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf Webseiten (zum Starten klicken)
  • Video: Barrierefreier Info-Film zur Schlichtungsstelle BGG
Screenshot vom barrierefreier Info-Film zur Schlichtungsstelle BGG (zum Starten klicken)
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