Die häufigsten Fragen & Antworten zum bundesweiten Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung
Der deutsche Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte. Sie sind gerade nach Deutschland gekommen , um hier zu arbeiten? Dann ist sicher manches noch neu für Sie und wirkt erst einmal kompliziert. Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung unterstützt Sie dabei, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Alle IQ Angebote sind für Sie kostenlos.
Das Förderprogramm IQ bietet zahlreiche Angebote zu folgenden Bereichen an:
In manchen Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt ist. Um die Anerkennung zu bekommen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Diese prüft dann, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation ist.
Das Förderprogramm IQ unterstützt Sie während des Anerkennungsverfahrens. Die Mitarbeitenden in den IQ Beratungsstellen können mit Ihnen die Zeugnisse und Dokumente zusammenstellen, die Sie an die zuständige Stelle schicken müssen. Sie können Ihnen auch helfen, den Anerkennungsantrag auszufüllen und zu stellen.
Manchmal steht im Bescheid der zuständigen Stelle, dass die Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung noch nicht vorliegt. Der Grund: Aktuell bestehen noch wesentliche Unterschiede. Sie können wesentliche Unterschiede durch eine Qualifizierung ausgleichen. Danach können Sie die volle Anerkennung erhalten.
Das Förderprogramm IQ hilft Ihnen auch, eine passende Qualifizierung zu finden.
Im Rahmen einer IQ Qualifizierungsbegleitung unterstützen Sie IQ Mitarbeitende zum Beispiel, indem Sie einen Qualifizierungsplan für Sie erstellen. Außerdem können die IQ Mitarbeitenden Ihnen bei der Suche nach einer passenden Qualifizierung und bei der Organisation (Absprachen mit Arbeitsverwaltung, Trägern etc.) helfen. Das Angebot umfasst manchmal auch die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Förderprogramm IQ bietet auch selbst Qualifizierungen an, mit denen Sie zum Beispiel bei einer teilweisen Anerkennung wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen und deutschen Berufsqualifikation ausgleichen können.
Sie haben zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung aber Berufserfahrung? Auch dann kann das Förderprogramm IQ Sie beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. IQ Mitarbeitende coachen Sie, stellen Ihre informell bzw. non-formal erworbenen Kompetenzen fest und machen Sie für Arbeitgeber sichtbar. Das steigert Ihre Chancen, einen Job zu finden, der zu Ihrem Können und ihren praktischen Erfahrungen passt.
Das IQ Angebot "Faire Integration" berät zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. Es richtet sich an Geflüchtete oder eingewanderte Menschen aus einem Drittstaat (außerhalb der EU) , die schon in Deutschland arbeiten. Sie können sich aber auch an Faire Integration wenden, wenn Sie noch nicht nach Deutschland eingereist sind, und Informationen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen brauchen.
Wenn Sie zum Beispiel Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben oder zu einer Kündigung, können Sie sich an eine Beratungsstelle von Faire Integration wenden. Die Beratung gibt es in allen Bundesländern. Sie ist kostenlos, anonym und wird in vielen Sprachen angeboten. Auf der Internetseite von Faire Integration gibt es auch viele Informationen und Materialien zum Arbeitsrecht.
Die Mitarbeitenden in der IQ Anerkennungsberatung werden häufig gefragt: Kann man auch ohne Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten?
Die Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist das möglich. In nicht-reglementierten Berufen können Sie auch ohne Anerkennung arbeiten. Denn dort gibt es keine staatlichen Regelungen für die Berufszulassung. Nicht-reglementierte Berufe sind zum Beispiel die Berufe im Handwerk.
Manchmal müssen Sie aber auch für eine Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen. Das hat etwas mit dem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu tun: In bestimmten Fällen brauchen Sie die Anerkennung zum Beispiel, um ein Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu bekommen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind, kann Ihnen die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ weiterhelfen.
Wenn Sie schon in Deutschland wohnen, können Sie sich von unseren Kolleg*innen im Förderprogramm IQ beraten lassen:
Übrigens: Auch in nicht-reglementierten Berufen kann es sich für Sie lohnen, Ihre Berufsausbildung oder Hochschulausbildung aus dem Ausland in Deutschland anerkennen zu lassen. Mit einer Anerkennung haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erhalten eine bessere Bezahlung.
Informationen zur Anerkennung Ihres Berufes finden Sie im Anerkennungsfinder auf dem Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.
Hilfreiche Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie auch auf dem mehrsprachigen Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.
Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, brauchen Sie immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation. Denn für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. In diesen ist geregelt, dass der Beruf nur ausgeübt werden darf, wenn bestimmte Qualifikationen nachgewiesen wurden. Reglementierte Berufe sind beispielsweise alle Heilberufe, aber auch Lehrkräfte oder Architekt*innen.
Für Personen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gibt es in einigen reglementierten Berufen Erleichterungen bei der Anerkennung: die so genannte automatische Anerkennung. Diese ist möglich, da sich die genannten (Mitglieds-)Staaten auf einheitliche Standards in der Ausbildung geeinigt haben. Die Qualifikationen sind also vergleichbar. Wichtig: Voraussetzung für die automatische Anerkennung ist, dass die Ausbildung in einem Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz gemacht wurde.
Die automatische Anerkennung gibt es für folgende Berufe:
Wichtig: In manchen reglementierten Berufen gibt es Jobs, in denen Sie auch ohne Anerkennung arbeiten können. Sie haben einen ausländischen Abschluss als Ingenieur*in? Dann können Sie in bestimmten Fällen auch ohne Anerkennung in einem Ingenieurbüro beschäftigt werden. Allerdings dürfen Sie sich dann nicht Ingenieur*in nennen, denn diese Berufsbezeichnung ist in Deutschland besonders geschützt.
Auch für den reglementierten Beruf der Lehrkräfte gibt es Wege, ohne Anerkennung zu arbeiten – zum Beispiel in Privatschulen, als Nachhilfe-Lehrerkraft oder in der Erwachsenenbildung. In den IQ Themendossiers „Berufsanerkennung für Ingenieur*innen“ bzw. „Berufsanerkennung für Lehrer*innen“ finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu diesen Tätigkeitsfeldern.
Der Anerkennungsfinder auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ zeigt Ihnen an, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist.
Alternativ können Sie für die Suche auch die Datenbank der reglementierten Berufe der Europäischen Kommission nutzen.
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation bei der zuständigen Stelle stellen, prüft diese: Ist Ihre Ausbildung gleichwertig mit der deutschen Ausbildung? Das Ergebnis dieser Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle in einem Bescheid mit.
Manchmal steht im Bescheid der zuständigen Stelle, dass die Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung noch nicht vorliegt. Der Grund: Aktuell bestehen noch wesentliche Unterschiede. Dieses Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird auch „teilweise Anerkennung“ genannt. Eine Erklärung dafür kann zum Beispiel sein, dass eine ausländische Ausbildung kürzer als die deutsche ist und weniger Unterrichtsstunden umfasst. Oder dass bestimmte Ausbildungsinhalte in der ausländischen Ausbildung fehlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine teilweise Anerkennung bekommen haben? Sie können wesentliche Unterschiede durch eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie die volle Anerkennung erhalten.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können sie die volle Anerkennung in einem reglementierten Beruf bekommen. Das ist wichtig, denn ohne die volle Anerkennung dürfen Sie in einem reglementierten Beruf in Deutschland nicht arbeiten. Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel alle Heilberufe, aber auch Lehrer*in oder Architekt*in. Wenn Sie die volle Anerkennung erlangen möchten, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung zu wählen. Sie müssen sich für eine dieser Alternativen entscheiden.
In einem Anpassungslehrgang lernen Sie Ausbildungsinhalte, die Ihnen noch fehlen. Welche das sind und wie lange der Anpassungslehrgang dauert, steht im Bescheid der zuständigen Stelle.
Mit einer Kenntnisprüfung können Personen in reglementierten Heilberufen wesentliche Unterschiede ausgleichen. Meistens hat die Kenntnisprüfung einen mündlichen und einen praktischen Teil, in dem jeweils Ausbildungsinhalte der deutschen Abschlussprüfung geprüft werden.
Mit einer Anpassungsqualifizierung können sie die volle Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf erhalten. In diesen Berufen können Sie in bestimmten Fällen zwar auch ohne Anerkennung arbeiten. Aber die Anerkennung hat für Sie Vorteile. Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt ist, ist sie mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt für Sie: Sie haben bessere Chancen, eine passende Arbeitsstelle zu finden, und Sie können mehr Geld verdienen.
Das Förderprogramm IQ kann Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung unterstützen:
Eine Übersicht über solche IQ Angebote finden Sie hier:
Netzwerkübersicht_Auszug_Qualifizierungsprojekte_0424.pdf (netzwerk-iq.de)
In vielen deutschen Städten und Regionen gibt es IQ Qualifizierungsbegleitungen. Das sind Angebote des Förderprogramms IQ, die Sie unterstützen, während Sie an einer der vielfältigen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die es gibt. Die Qualifizierungsmaßnahme selbst ist nicht Teil der IQ Qualifizierungsbegleitung. Die Qualifizierung absolvieren Sie bei einem anderen Bildungsträger.
IQ Qualifizierungsbegleitungen gibt es sowohl für reglementierte als auch für nicht-reglementierte Berufe. Teilweise sind die IQ Angebote auch auf bestimmte Berufe, Berufsfelder oder Studienfächer zugeschnitten.
In reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie die volle Anerkennung erhalten haben. Wenn das noch nicht der Fall ist, können Sie wesentliche Unterschiede durch eine Qualifizierungsmaßnahme ausgleichen. In den reglementierten Berufen heißen solche Qualifizierungen Anpassungslehrgang. In einem Anpassungslehrgang lernen Sie Ausbildungsinhalte, die Ihnen noch fehlen.
In den nicht reglementierten Berufen können Sie die volle Anerkennung mit einer Anpassungsqualifizierung bekommen. In diesen Berufen können Sie in bestimmten Fällen zwar auch ohne Anerkennung arbeiten. Aber die Anerkennung hat für Sie Vorteile. Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt ist, ist sie mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt für Sie: Sie haben bessere Chancen, eine passende Arbeitsstelle zu finden und Sie können mehr Geld verdienen.
Wie sieht die Unterstützung durch das Netzwerk IQ im Rahmen einer Qualifizierungsbegleitung konkret aus?
Eine passende IQ Qualifizierungsbegleitung in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie hier:
Netzwerkübersicht_Auszug_Qualifizierungsprojekte_0424.pdf (netzwerk-iq.de)
Das IQ Netzwerk Hamburg wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Das IQ Netzwerk Hamburg wird zusätzlich finanziert durch die Freie und Hansestadt Hamburg.