Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Anerkennungsverfahren sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Jobcenter team.arbeit.hamburg (Bürgergeld) oder Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld) haben.
Bitte warten Sie auf die Zusage der Stelle. Denn: Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, fragen Sie bei Ihrer Integrationsfachkraft des für Sie zuständigen Jobcenters nach.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder haben Sie einen Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit, dann fragen Sie bitte dort nach.
Wenn auf diesem Wege keine Kostenerstattung möglich ist, lassen Sie sich bitte eine schriftliche Absage ausstellen.
Mit dieser schriftlichen Absage wenden Sie sich bitte zur weiteren Beratung an die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung mit der Frage, ob eine Förderung durch den Bundeszuschuss (Online-Antrag) möglich ist.
Für das Stipendienprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg schreiben Sie zur Terminvereinbarung eine E-Mail mit dem Betreff "Stipendium" an zaa@welcome.hamburg.de.
Um das Verfahren zu beschleunigen, empfehlen wir zusätzlich die Registrierung über das Web-Formular der ZAA.