Erfolgsgeschichten

Zahntechnikerin Wessal Alkhalil vor einem 3D-Drucker im Dentallabor
© Ingo Johannsen

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Wessal Alkhalil – Zahntechnikerin aus Syrien

Wessal Alkhalil ist Zahntechnikerin und floh Mitte 2014 von Syrien nach Hamburg. In Damaskus führte die 37-Jährige ihr eigenes Dentallabor mit sechs Mitarbeitenden. In Hamburg angekommen, stand sie vor dem Nichts. Die erfahrene Fachkraft wandte sich im August 2014 an die Anerkennungsberatung der Handwerkskammer Hamburg. Ihr nächstes Ziel: den Meister machen und zurück in die Selbstständigkeit.

Eine bunte 3-D-Aufnahme eines Gebisses dreht sich auf dem Monitor. Gleich nebenan fräst sich langsam der passende Zahnersatz aus einem Zirkon-Block. Bei einem Besuch an ihrem neuen Arbeitsplatz zeigt Alkhalil, wie diese modernste Technik der Zahnmedizin funktioniert und wie die Rohlinge später aufbereitet werden. Nach Erhalt ihrer vollen Gleichwertigkeit hat sie im April 2016 eine feste Anstellung gefunden – in einer Zahnarztpraxis in Hamburg-Eppendorf. Die Praxis mit integriertem Dentallabor bietet bereits die 3-D-Technologie an. „Ich habe nicht schlecht gestaunt, als Frau Alkhalil im Vorstellungsgespräch berichtete, dass sie diese Technologie ebenfalls in ihrem Dentallabor in Damaskus eingesetzt hat“, berichtet Dr. Weiss. „Sie hat fachlich und menschlich absolut überzeugt.“

Zahntechnikerin Wessal Alkhalil steht im Dentallabor vor einem 3D-Drucker
© Ingo Johannsen

Ihr Anerkennungsverfahren

Erster Schritt des Anerkennungsverfahrens ist ein Vergleich der ausländischen Zeugnisse mit den Ausbildungsinhalten des deutschen Referenzberufs. Da Alkhalil auf der Flucht keine Unterlagen mitnehmen konnte, wurde in ihrem Fall eine Qualifikationsanalyse durchgeführt. Dabei beurteilten Sachverständige und Ausbilder während einer Praxiswoche, was sie in ihrem Beruf gelernt hat. Ergebnis: Ihre Ausbildung wird als teilweise gleichwertig anerkannt. Für eine volle Anerkennung wurde eine Anpassungsqualifizierung mit individuellen Maßnahmen vereinbart. So musste sie sich beispielsweise das Verarbeiten von zahnfarbenen Werkstoffen aneignen. Einen Sprachkurs wollte sie ohnehin noch besuchen. Im Februar 2016 wurde ihr die volle Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung bescheinigt.

Ihr Anerkennungsverfahren im Überblick

  • Apr 2014 Flucht aus Syrien nach Hamburg
  • Aug 2014 Erster Termin bei der Anerkennungsberatung der Handwerkskammer Hamburg
  • Okt 2014 Qualifikationsanalyse: Praxiswoche in den Hanseatischen Dental Werkstätten
  • Okt 2014 Bescheid über die teilweise Anerkennung ihres Abschlusses
  • Aug 2015 – Jan 2016 Fünfmonatige Anpassungsqualifizierung:
  • Feb 2016 Bescheid über die volle Anerkennung ihres Abschlusses

Nächster Schritt: Meistertitel und Selbstständigkeit

Seit Anfang 2017 besucht Alkhalil am Wochenende die Meisterschule und hat Anfang 2018 bereits die erste Prüfung von insgesamt vier bestanden. Ihr Arbeitgeber unterstützt sie dabei und finanziert die Kurse. Sobald sie den Meistertitel in der Tasche hat, wird sie ein Dentallabor eröffnen –  zusammen mit ihrem heutigen Arbeitgeber. Alkhalil: "Davon profitieren wir beide. So können wir auch Aufträge von anderen Praxen annehmen."

Stand: Apr 2018